Referententätigkeit

Rechtsanwalt Alexander Roth ist seit 2003 Referent von Betriebsrats- und Personalratsschulungen und sieht in dieser Aufgabe eine wichtige Ergänzung der Tätigkeit des Anwalts auf Arbeitnehmerseite.

Unser Anliegen ist es, durch die Schulung von Betriebsrats- und Personalratsmitgliedern diese in die Lage zu versetzen, die ihnen zur Verfügung stehenden Mitbestimmungsrechte optimal zu gebrauchen. Da diese Wissensvermittlung unser besonderes „Steckenpferd“ und uns besonders wichtig ist, ist es für uns selbstverständlich, uns permanent fachlich und didaktisch fortzubilden.