Personalräte

Obwohl das Personalvertretungsrecht sowohl des Landes (LPVG BW), als auch des Bundes (BPersVG) den Personalräten im Unterschied zum Betriebsverfassungsrecht ein deutlich kleineres Instrumentarium zur Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte an die Hand geben, besteht auch hier an zahlreichen Stellen die Möglichkeit, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wir haben uns daher eine Beratung und Vertretung von Personalräten zur Aufgabe gemacht, die  - „über den Tellerrand schauend“ - alle Aspekte beachtet, von einer zielgerichteten Strategie getragen ist und mit Verhandlungsgeschick betrieben wird.

Insbesondere bei

  • Durchsetzung der Ausstattung des Personalrats (Büro, Computer, Telefon, Internet, Literatur),
  • Durchsetzung von Personalratsschulungen,
  • Dienstvereinbarungen,
  • Durchführung verwaltungsgerichtlicher Beschlussverfahren oder
  • Anrufung einer Einigungsstelle

ist die Unterstützung durch auf dem Gebiet des Personalvertretungsrechts erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht wichtig.