Arbeitnehmer/innen

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts.

Insbesondere bei

  • Kündigung,
  • Änderungskündigung,
  • Versetzung,
  • Abmahnung,
  • Erhalt eines Arbeitszeugnisses,
  • Mobbing,
  • Elternzeit,
  • Kurzarbeit,
  • arbeitsvertraglichen Fragestellungen (z.B. Befristung / Leiharbeit),
  • offenen Vergütungsansprüchen oder
  • (drohender) Insolvenz des Arbeitgebers

lohnt der frühzeitige Gang zum Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Häufig droht ein Rechtsverlust aufgrund kurzer Fristen. Etwa bei Kündigung, Änderungskündigung und Entfristung eines befristeten Arbeitsvertrages besteht eine Klagefrist von drei Wochen.

Für Widerspruch und Klage gegen sozialrechtliche Bescheide besteht eine Frist von einem Monat.